Im Kuran, Allah der Allmachtige sagt:

Und du hattest selbst keine Hoffnung, das dir das Buch offenbart wurde; allein es ist eine Barmherzigkeit von deinem Herrn; darum sei den Unglaubigen nie ein Beistand.
Al-Kassas (88)

Heiratseinwilligung

Written by admin on Feb 13th, 2008 | Filed under: Ehe & Familienleben

Abu Huraira berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.” Einige Leute fragten: “O Gesandter Allahs, wie sieht denn ihre Einwilligung aus?” Der Prophet sagte: “Indem sie schweigt.” (Bu)

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Im erstgenannten Fall handelt es sich um verwitwete oder geschiedene Frauen, die zum zweiten Male eine Ehe eingehen. Im zweiten Fall handelt es sich um Jungfrauen, die naturgemäß schamhaft und schüchtern sind, eine verbale Einwilligung zu geben. Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein Nein äußern können. Hansa’ Bint Hidam Al-Ansaryya berichtete, daß sie als Tayyib (geschiedene oder verwitwete Frau) von ihrem Vater wieder verheiratet wurde, und daß sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er machte ihre Heirat rückgängig. (Bu)

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