Heiratsabsichten
Heiratsabsichten werden im Qur’an (2:234-235) mit folgendem Wortlaut erwähnt:
“Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut. Und es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr ihnen gegenüber Heiratsabsichten andeutet oder euch insgeheim mit diesem Gedanken tragt. Allah wußte, daß ihr an sie denken werdet. Doch verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, außer ihr sprecht ein geziemendes Wort. Und faßt keinen festen Entschluß zum Ehebund, bevor die Wartefrist erfüllt ist. Und wisset, daß Allah dessen gewahr ist, was in euren Seelen ist. Darum seid vor Ihm auf der Hut. Und wisset, daß Allah Allverzeihend und Nachsichtig ist.”
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